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Die Antimissbrauchsklausel der Fusionsrichtlinie (vernünftiges wirtschaftliches Motiv) wird nur auf die in der Richtlinie geregelten Steuern, insbesondere auf die Körperschaftsteuer, angewendet
02.2011
In seinem Urteil vom 20.5.2010 (Rechtssache Modehuis Zwijnenburg,C-352/08) stellte der EuGH fest, dass das Nichtvorliegen eines vernünftigen wirtschaftlichen Motivs im Zusammenhang mit der Fusionsrichtlinie 90/434 nur im Verhältnis zur Körperschaftsteuer anwendbar ist und nicht zu anderen Steuern, die ggf. bei der Umstrukturierung umgangen werden sollten.
In dem Urteil wird der Fall einer Umstrukturierung eines Familienbetriebs untersucht, die ausserdem scheinbar die Umgehung von Grunderwerbsteuern in Holland bezweckte. Die holländische Verwaltung beabsichtigte, der Gesellschaft alle Steuervorteile bezüglich der Umstrukturierung vorzuenthalten, da sie den Verdacht der Steuerhinterziehung bezüglich der Grunderwerbsteuer hegte.
Nach Ansicht des EuGHs kann das Vorliegen eines vernünftigen wirtschaftlichen Grundes nur im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer verlangt werden, so dass die Umstrukturierung als solche nicht pauschal zurückgewiesen werden darf. Für den Fall, dass Verdacht auf Hinterziehung anderer Steuern (z.B. Vermögensübertragungsteuern) im Rahmen einer unternehmerischen Umstrukturierung besteht, müssen alle Einzelheiten geprüft und Steuerpflichtige ggf zur Veranwortung gezogen werden, jedoch kann dies nicht zur Negierung der Steuervorteile führen, die im Rahmen der Körperschaftsteur bei Umstrukturierungen vorgesehen sind. Da es sich um eine Umstrukturierung im nationalen Bereich handelte, hat der EuGH keine Entscheidung über möglichen Missbrauch bei der Vermögensübertragungsteuer getroffen, sondern dem zuständigen holländischen Gericht eine entsprechende Entscheidung zu diesem konkreten Punkt überlassen.
Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung in Spanien, da die Vermögensübertragungsteuer (Impuesto sobre Transmisiones patrimoniales oder ITP) wie in Holland bei gewissen Umstrukturierungsmassnahmen anfällt (hauptsächlich bei Immobilienübertragungen).