C/ Tuset, 20, 4º
08006 Barcelona
SPANIEN
Tel. (+34) 93 368 76 68
Fax (+34) 93 237 33 92
info@valls-abogados.es

Weniger Steueroasen durch Zunahme von Doppelbesteuerungsabkommen

Keine Angst vor der Steuerprüfung. Lassen Sie sich gut beraten

Der Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien steigt weiter und die Anzahl der Steuerparadiese nimmt ab

10.2011

Bis heute bestehen für Spanien 80 Doppelbesteuerungsabkommen. Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Doppelbesteuerungsabkommen kontinuierlich an, was eine Steuerplanung auf internationaler Ebene erheblich erleichtert. Unter den kürzlich abgeschlossenen Abkommen ist das zum Juli 2011 mit Panama geschlossene Abkommen erwähnenswert, so dass dieses Land nunmehr aus der Liste der Staaten gestrichen wird, die die spanische Finanzverwaltung als Steuerparadiese betrachtet.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass per Dekret 1080/1991 eine lange Liste mit Staaten veröffentlicht wurde, die als Steuerparadiese eingestuft wurden, wenn auch im Nachhinein mit einigen Staaten Abkommen über den Austausch steuerrelevanter Informationen abgeschlossen wurden.

Ein anderes Beispiel für Staaten, die nicht mehr als Steuerparadies betrachtet werden, sind die Vereinten Arabischen Emirate, mit denen im Januar 2007 ein Abkommen in Kraft trat, und Malta gemäss Abkommen vom September 2006. Weiterhin bestehen Abkommen mit Costa Rica (Januar 2011), Kuba (Januar 2011), Pakistan (Mai 2011) und Uruguay (April 2011). Auch mit Hong Kong wurde im Juni 2011 ein Abkommen geschlossen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist.

Mit der Schweiz (die aus spanischer Sicht kein Steuerparadies ist) wurde im Juli 2011 eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, derzufolge die schweizer Regierung regelmässig steuerrelevante Informationen nach Spanien übermittelt.

Ausserdem unterzeichnet Spanien im Zusammenhang mit dem OECF-Bericht aus dem Jahre 1998 „Harmful Tax Competition: An ermerging global issue“ einige Abkommen über den Austausch steuerrelevanter Informationen mit Staaten, die aufgrund ihrer Möglichkeiten zur Geldwäsche als Steuerparadiese angesehen werden.

Diese Abkommen bezwecken nicht die Vermeidung von Doppelbesteuerung, sondern lediglich eine Möglichkeit für die spanische Verwaltung, steuerrelevante Informationen über Personen zu erhalten, seien sie in diesen Ländern wohnhaft oder nicht.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche dieser Abkommen geschlossen (nur auf diese Weise konnten sich Staaten von der sog. „black list“ der OECD lösen); unter den von Spanien unterzeichneten Abkommen sind die mit Andorra (November 2010), Aruba (November 2009) und Bahamas (Juli 2011) erwähnenswert.

In den kommenden Monaten werden voraussichtlich weitere Abkommen mit Bermuda, den Caiman Inseln und Cook Inseln u.a. in Kraft treten.

Zurück zum Anfang