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Spanien vor dem EuGH für Diskriminierung in Erbschaftsteuer verklagt

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Spanien wurde vor dem EuGH für Diskriminierung in seiner Erbschaftsteuer verklagt. Empfehlungen der EU-Kommission

12.2011

Im Oktober 2011 verklagte die Europäische Kommission den spanischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Begründung, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Erben gemeinschaftsrechtswidrig sei. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass nur unbeschränkt Steuerpflichtigen in Spanien gewisse steuerliche Vorteile bzw. Freibeträge zustehen, die bei beschränkt Steuerpflichtigen keine Anwendung finden. Der Unterscheid der zu zahlenden Steuern kann somit bei Erbschaft- und Schenkungssteuern erheblich sein.

In jedem Falle ist davon auszugehen, dass selbst wenn Spanien verurteilt würde und insofern seine Steuervorschriften entsprechend ändern müsste, höchstwahrscheinlich kein Rückwirkungseffekt eintreten wird; d.h. dass beschränkt Steuerpflichtige, die bereits Erbschaft- oder Schenkungsteuer gezahlt haben, keinen Anspruch auf Rückvergütung haben werden.

Die Klage der Europäischen Kommission wurde im Rahmen einer Überprüfung der nationalen Vorschriften zur Erbschaft- und Schenkungsteuer in den einzelnen Mitgliedstaaten erhoben.

Gemäß der Pressenotiz IP/11/1551 von Dezember 2011 sieht die Kommission bei der derzeitigen Gestaltung dieser Steuer innerhalb der EU zwei Nachteile: 1) die Doppelbesteuerung, die mangels Vorliegen von Doppelbesteuerungsabkommen zu dieser Steuer (Spanien hat diesbezüglich nur DBA mit Frankreich, Schweden und Griechenland) nicht immer zu vermeiden ist; und 2) die Diskriminierung zwischen beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen. Die beschränkt Steuerpflichtigen zahlen in der Regel erheblich mehr.

Aus diesem Grund hat die Kommission den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre einschlägigen Vorschriften zur künftigen Vermeidung der vorstehenden Probleme zu ändern. Bis heute allerdings handelt es sich hierbei lediglich um Empfehlungen. Weitere Details können in dem Dokument der Europäischen Kommission MEMO/11/917 nachgelesen werden. Der Bericht "Study on inheritance taxes in EU member States and possible mechanisms to resolve problems of double inheritance taxation in the EU" ist auch sehr empfehlenswert.

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