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Die Kanzlei

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Spanisches Steuerrecht im internationalen Kontext

Valls Abogados ist eine spezialisierte Steuerrechtskanzlei mit Sitz in Barcelona und Schwerpunkt im spanischen und internationalen Steuerrecht.

Seit 2010 beraten wir vor allem ausländische Unternehmen, die bereits in Spanien tätig sind oder den Markteintritt vorbereiten, insbesondere zu den steuerlichen Auswirkungen ihrer Aktivitäten, Investitionen und unternehmerischen Präsenz in Spanien. Unser Beratungsangebot reicht von der Wahl der geeigneten Struktur für eine Tätigkeit in Spanien über die laufende Erfüllung steuerlicher Pflichten bis hin zur Beschäftigung von Personal, zu Unternehmens- und Immobilientransaktionen sowie zur Begleitung von steuerlichen Prüfungs- und Einspruchsverfahren gegenüber der spanischen Finanzverwaltung.

Darüber hinaus beraten wir Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen, deren Wohnsitz, Vermögen oder wirtschaftliche Tätigkeit einen internationalen Bezug aufweist.

Ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien

Wir begleiten ausländische Unternehmen beim Eintritt in den spanischen Markt und bei der weiteren Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit in Spanien. Dabei prüfen wir die verschiedenen Möglichkeiten einer Tätigkeit über eine spanische Gesellschaft, eine Zweigniederlassung, eine Betriebsstätte oder ohne Gründung einer in Spanien ansässigen Gesellschaft sowie die jeweiligen Folgen im Bereich der spanischen Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer.

Besondere Erfahrung haben wir in der Beratung nicht in Spanien ansässiger Unternehmen, die in Spanien Waren vertreiben oder Dienstleistungen erbringen. Dazu gehören insbesondere E-Commerce-Strukturen sowie die Nutzung von Lagern, Logistikzentren oder digitalen Plattformen. Ebenso beraten wir zu den steuerlichen Registrierungs- und Umsatzsteuerpflichten, die sich aus diesen Tätigkeiten ergeben können.

Beschäftigung von Personal durch ausländische Unternehmen

Wir beraten ausländische Unternehmen, die in Spanien Mitarbeiter beschäftigen, um Vertriebsaktivitäten auszuüben, Produkte oder Dienstleistungen zu präsentieren oder lokale Unterstützungsfunktionen wahrzunehmen. Dies gilt sowohl für Unternehmen mit spanischer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung als auch für Unternehmen, die Mitarbeiter unmittelbar beschäftigen, ohne eine spanische Gesellschaft zu gründen.

Unsere Beratung umfasst die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen solcher Strukturen und insbesondere die Frage, ob die in Spanien ausgeübten Tätigkeiten eine steuerliche Betriebsstätte begründen können.

Tax Compliance und Unterstützung im Rechnungswesen

Wir erbringen laufende Tax-Compliance-Leistungen und unterstützen spanische Gesellschaften sowie ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in Spanien im Rechnungswesen. Dabei helfen wir unseren Mandanten, ihre steuerlichen Verpflichtungen in Spanien ordnungsgemäß zu erfüllen und die spanischen steuerlichen Anforderungen in ihre buchhalterischen, finanziellen und administrativen Abläufe zu integrieren.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und weiteren Steuererklärungen sowie die laufende Überwachung wiederkehrender steuerlicher Pflichten. Wir arbeiten eng mit den Finanzabteilungen ausländischer Muttergesellschaften und mit den Steuerberatern unserer Mandanten in anderen Ländern zusammen.

Steuerliche Prüfungen und Rechtsbehelfsverfahren

Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen bei Prüfungs- und Kontrollverfahren der spanischen Finanzverwaltung. Unsere Tätigkeit umfasst die steuerrechtliche Analyse des Sachverhalts, die Prüfung der Buchhaltungs- und Steuerunterlagen, die Vorbereitung von Stellungnahmen und Rechtsbehelfen sowie die Vertretung gegenüber den spanischen Steuerbehörden.

Besondere Erfahrung haben wir in Verfahren zur Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sowie insbesondere bei der Erstattung spanischer Vorsteuer an nicht in Spanien ansässige Unternehmen.

Unternehmenstransaktionen und Immobilieninvestitionen

Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen von Unternehmenstransaktionen sowie des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung von Immobilien in Spanien durch spanische und ausländische Unternehmen. Unsere Beratung umfasst die steuerliche Strukturierung der Investition und deren steuerliche und bilanzielle Behandlung.

Darüber hinaus führen wir steuerliche Due-Diligence-Prüfungen im Rahmen des Erwerbs oder Verkaufs von Unternehmen durch, um steuerliche Risiken und potenzielle Steuerverbindlichkeiten zu identifizieren und zu bewerten.

Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen

Wir beraten Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen mit Einkünften, Vermögen oder wirtschaftlichen Interessen in Spanien und anderen Ländern.

Unsere Tätigkeit umfasst die Erstellung und Prüfung spanischer Einkommensteuer- und Vermögensteuererklärungen sowie der Informationspflichten zu im Ausland belegenen Vermögenswerten und Rechten. Darüber hinaus beraten wir zum spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, und vertreten unsere Mandanten in steuerlichen Prüfungsverfahren.

Ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit betrifft den Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes zwischen verschiedenen Staaten, die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien sowie Fälle einer möglichen doppelten Ansässigkeit. Dabei sind sowohl das spanische Steuerrecht als auch die jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.

Unsere Mandanten

Zu unseren Mandanten zählen vor allem mittelständische und größere Unternehmen, internationale Unternehmensgruppen, Familienunternehmen und nicht in Spanien ansässige Unternehmen mit steuerlichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen in Spanien sowie Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen mit ausgeprägtem internationalem Bezug.

Wir arbeiten regelmäßig auf Deutsch, Englisch und Spanisch. Dadurch können wir unmittelbar mit unseren Mandanten kommunizieren und uns effizient mit deren Finanz-, Rechts- und Steuerabteilungen sowie mit Beratern in anderen Ländern abstimmen.

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