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Big is not beatiful. Gröβe bedeutet nicht unbeding Qualität
Die Mehrwertsteuer und der Firmenwagen als Sachleistung
06.2013
Viele Jahre lang war die Sachleistung für Arbeitnehmer im Hinblick auf die Einkommenssteuer ein Diskussionsthema, hauptsächlich deshalb, weil es schwierig war, die langjährige Gewohnheit, dieses Einkommen nicht zu belasten, zu ändern.
Jetzt scheint es, als ob im Hinblick auf die Mehrwertsteuer das Gleiche geschehen könnte. Bis vor kurzem unterlag der Firmenwagen nicht der Mehrwertsteuer, aber aufgrund einer Antwort der spanischen Verwaltung vom 30.5.2011 wurde festgelegt, dass die private Nutzung des Firmenwagens durch den Arbeitnehmer in bestimmten Fällen mehrwertsteuerpflichtig ist. Das bedeutet: 1) Das Unternehmen kann 100 % der Vorsteuer für den Kauf des Wagens abziehen (und nicht nur 50 %, wie üblich); 2) Der Arbeitnehmer muss nicht nur Einkommenssteuer, sondern auch Mehrwertsteuer für die Benutzung des Wagens abführen.
In der Praxis gibt es viele Unternehmen, die diesen Vorgang noch nicht versteuern. Wenn dies der Fall ist, übernimmt das Unternehmen die Kosten für die Mehrwertsteuer. Hier existiert eine doppelte Sachleistung (Gebrauch des Firmenwagens zzgl. Entrichtung der Mehrwertsteuer durch das Unternehmen).
Die Anfrage bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Fall, in dem dem Arbeitnehmer die Benutzung des Firmenwagens als Gegenleistung für einen niedrigeren Arbeitslohn im Rahmen einer Vertragsumwandlung gestattet wird. Was hat es für Konsequenzen wenn, wie in verschiedenen Berufszweigen üblich, keine Verbindung zwischen Gehalt und Firmenwagen besteht? Dieser Fall ist streitig und eine richtungsweisende Rechtsprechung steht aus. Aus diesem Grund ist die Gestaltung des Arbeitsvertrags sehr wichtig.
++Veröffentlicht im Newsletter der deutschen Handelskammer im Zusammenhang mit Neuheiten der Mehrwertsteuer.++