C/ Tuset, 20, 4º
08006 Barcelona
SPANIEN
Tel. (+34) 93 368 76 68
Fax
info@valls-abogados.es

Streitigkeiten bei Vertragsauflösungen und Entschädigungen

Navigating Spanish taxes with confidence

Streitigkeiten bei Vertragsauflösungen und Entschädigungen

02.2015

Das Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs vom 27. April 2015 befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen bei Vertragsauflösungen. Im konkreten Fall erhielt ein Immobilienentwickler eine Zahlung sowohl auf Grundlage einer Vertragsstrafe als auch für entgangenen Gewinn (lucro cesante). Nach gefestigter Rechtsprechung wäre grundsätzlich die gesamte Zahlung von der Mehrwertsteuer befreit.

Der Oberste Gerichtshof entschied jedoch, dass nicht jeder nach Vertragsbruch gezahlte Betrag steuerfrei ist. Zahlungen aus einem Mietvertrag mit Kaufoption (als Vertragsstrafe) enthalten einen Betrag, der über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgeht. Die Differenz ist teilweise als Vergütung für bis dato erbrachte Mietleistungen und teilweise als Zahlung für die Rückabwicklung der nicht ausgeübten Kaufoption zu qualifizieren. Beträge, die als entgangener Gewinn oder Schaden betrachtet werden könnten, sind bereits in der Vertragsstrafe enthalten und daher nicht separat steuerfrei. Die Folge: Nur der als Vertragsstrafe vereinbarte Betrag bleibt umsatzsteuerfrei.

++ Veröffentlicht im Newsletter der deutschen Handelskammer in Spanien im Zusammenhang mit Neuheiten der Mehrwertsteuer ++

Zurück zum Anfang