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Organisation von Messen in Spanien und Wahl der besten Betriebsmöglichkeit

Wir beraten groβe Unternehmen, eben weil wir es nicht sind

Ein europäisches Unternehmen organisiert in Barcelona Messen von internationaler Bedeutung. Wo werden die Gewinne versteuert und wie erfolgt die Fakturierung?

Ein bedeutendes internationales Unternehmen, spezialisiert auf die weltweite Organisation von Messen, beabsichtigt regelmäßig für einige Jahre lang eine Messe in Barcelona zu organisieren. Die Organisation wird direkt vom Ausland aus betrieben, während einige Dienstleistungen an die Messegellschaft Feria de Barcelona übertragen werden.

Es ist in diesem Falle sehr wichtig, konkret zu planen, welche Aktivitäten in welchem Land ausgeführt werden. Wenn das ausländische Unternehmen ein operatives Zentrum in Spanien hat, so impliziert dies unter körperschaftsteuerlichen Gesichtspunkten ggf. die Gründung einer Betriebsstätte. Eine definitive Beurteilung dessen ist jedoch oft schwierig, da die Definition „Betriebsstätte“ dem aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Doppelbesteuerungsabkommen stammt, als diese Art Dienstleistungen praktisch kaum existierten.

Auch die Art und Weise der Fakturierung muss geprüft werden, da das ausländische Unternehmen vermutlich die Gründung einer Betriebsstätte in Spanien aus umsatzsteuerlicher Sicht umgehen wird, so dass sowohl die nationalen als auch ausländischen Kunden Rechnungen mit einer ausländischen Steuernummer erhalten.

Im Hinblick auf die in Spanien zu entrichtende Vorsteuer muss ebenfalls im Vorhinein eine ausführliche Planung erfolgen, denn, wenn deren Rückerstattung über das Verfahren für nicht in Spanien ansässige Unternehmen beantragt wird, verlangen die spanischen Steuerbehörden eine detaillierte Darlegung der einzelnen getätigten Geschäfte. Komplizierter wird es, wenn dieses Unternehmen Eintrittskarten für die Messe verkaufen will, da dieser Verkauf Umsatzsteuer in Spanien erzeugt. Ist es möglich, für den gewöhnlichen Messebetrieb in Spanien nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein, wohl aber bezüglich des Verkaufs der Eintrittskarten? Müssen zwei unterschiedliche Steuernummern beantragt werden oder genügt eine einzige? Und wie ist es zu beurteilen, wenn das Unternehmen andere ausländische Subunternehmen unter Vertrag nimmt, die die Messe organisieren?

All diese und weitere Fragen erfordern eine ausführliche Steuerplanung unter Berücksichtigung der spanischen und ausländischen Vorschriften, damit Steuerkonflikte mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen vermieden werden können.

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