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Steuerliche Wohnsitz in Spanien und Steueroasen

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Verweigerung der Anerkennung eines Wohnsitzwechels in einer Steueroase (Andorra) im Falle, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz nicht tatsächlich dort nach spanischem Steuerrecht hat

03.2010

In diesem Falle entschied das „Tribunal Supremo“ am 11.11.2009, dass die spanische Tennisspielerin Arantxa Sánchez Vicario ihren Steuerwohnsitz in Spanien hat, so dass ihr Welteinkommen der Besteuerung nach dem spanischen Steuerrecht unterliegt. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war die Finanzverwaltung der Auffassung, dass die Tennisspielerin keinen tatsächlichen Wohnsitz in dem nach spanischer Rechtsordnung als Steuerparadies zu betrachtenden Andorra nachweisen konnte, so dass kein Wechsel des Steuerwohnsitzes von Spanien nach Andorra gerechtfertigt war.

In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass gemäss Art. 9 des Einkommensteuergesetzes wesentliches Kriterium für die Bejahung eines Steuerwohnsitzes in Spanien der tatsächliche Aufenthalt auf spanischem Territorium während eines Zeitraums von mindestens 183 ab 1. Januar eines Jahres ist. Für den Fall einer beabsichtigten Verlegung des Steuerwohnsitzes in ein Land wie Andorra, kann die Finanzverwaltung vom Steuerpflichtigen Beweise dahingehend verlangen, dass der Steuerpflichtige tatsächlich in Andorra lebt und der Aufenthalt auf spanischem Staatsgebiet nicht mehr als die vorerwähnten 183 Tage beträgt. Ein von den andorranischen Behörden ausgestelltes Dokument über einen vermeintlichen Steuersitz in Andorra ist hierzu nicht ausreichend.

Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Verlegung des Steuerwohnsitzes durch einen spanischen Steuerpflichtigen in ein Steuerparadies gemäss Art. 8.2 des Einkommensteuergesetzes die steuerliche Veranlagung für das Jahr, in dem die Verlegung stattfindet und den darauffolgenden vier Jahren nach dem spanischen Einkommensteuergesetz erfolgt. Diese Vorschrift wird ausschliesslich auf spanische Staatsangehörige angewendet.

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