C/ Tuset, 20, 4º
08006 Barcelona
SPANIEN
Tel. (+34) 93 368 76 68
Fax (+34) 93 237 33 92
info@valls-abogados.es
Brauchen Sie eine spanische Umsatztsteuernummer?
Urteil des EuGH über die Diskriminierung bei der Besteuerung von Veräusserungsgewinnen von beschänkt Steuerpflichtigen in Spanien
03.2010
In seinem Urteil vom 6.10.2009 (Rechtssache C-562/07) erklärt der EuGH die Besteuerung von Veräusserungsgewinnen bei Nichtresidenten in Spanien als EU-rechtswidrig. Begründet wurde dies damit, dass die Nichtresidenten mit einem Steuersatz von 35 % veranlagt wurden im Gegensatz zu den Residenten, bei denen ein Steuersatz von 15 % und später 18 % erhoben wurde, im Fall dessen, dass der Veräusserungsgewinn nach mehr als einem Jahr erzielt worden ist.
In seiner Begründung folgte das Gericht den in zahlreichen Urteilen über verdeckte Diskriminierung bei direkter Besteuerung aufgestellten Kriterien und stellte abschliessend fest, dass die Rechtslage im konkreten Fall für Residenten und Nichtresidenten vergleichbar ist, so dass für Nichtresidenten kein anderer Steuersatz als der für die eigenen Staatsangehörigen erhoben werden darf. Der Gerichtshof akzeptierte keinen der Rechtfertigungsgründe, die von der spanischen Regierung vorgetragen wurden, wie zum Beispiel die Sicherstellung der sogenannten Kohärenz der Steuersysteme, u.a.
Infolge dieses Urteils modifizierte Spanien Art. 25 des Gesetzes über die Besteuerung von Nichtresidenten, so dass seit nunmehr einigen Jahren der Steuersatz für Residenten und Nichresidenten derselbe ist. Unabhängig hiervon beläuft sich der Steuersatz derzeit nach einigen Änderungen auf 19 % für Nichtresidenten und ist mithin sogar noch günstiger als der bei Residenten erhobene Steuersatz, der bis auf 21 % steigen kann, wenn die Erträge die 6.000 Euro-Grenze übersteigen.