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Fragen zum Eintritt in den spanischen Markt?
Nichtanwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie, wenn der letztlich durch Dividenden Begünstigte nicht in der EU ansässig ist
11.2010
In seiner Entscheidung vom 28.9.2010 hat sich die Finanzverwaltung (TEAC) mit der Frage beschäftigt, ob es gerechtfertigt ist, bei den durch eine spanische an eine englische Gesellschaft ausgeschütteten Dividenden eine Quellensteuer zu erheben, wobei die Interpretation der in der Mutter-Tochter-Richtlinie 90/345 eingebundenen Antimissbrauch-Gesetzgebung im Einzelnen untersucht wurde.
Nach dieser Entscheidung war die in Grossbritannien ansässige Muttergesellschaft nicht die wahre Begünstigte der von der spanischen Gesellschaft ausgeschütteten Dividenden (da die Einnahmen ohne Versteuerung in Grossbritannien weiter an einen ausserhalb der EU ansässigen Begünstigten flossen); ausserdem existierte weder eine Geschäftsleitung in Grossbritannien, noch wurde ein vernünftiges wirtschaftliches Argument angeführt, das die Einschaltung einer Gesellschaft in Grossbritannien gerechtfertigt hätte.
Aus diesem Grunde war die spanische Filiale zum Einbehalt einer Steuervorauszahlung gemäss den spanischen Gesetzen und nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet, da dieses Abkommen bei Anwendung der Antimissbrauchsklausel nicht zur Anwendung kommt.