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Fragen zum spanischen Steuerrecht?
Die Vermögensteuer in Spanien wird mit Wirkung vom Januar 2011 für zwei Jahre wieder eingeführt
09.2011
Im Staatsanzeiger vom 17.9.2011 wird die Wiedereinführung dieser Steuer in Spanien veröffentlicht. Die Wiedereinführung dieser Steuer (die seit 2008 nicht mehr erhoben, wenn auch nicht abgeschafft wurde), gilt voraussichtlich nur für die Jahre 2011 und 2012. Ziel ist es, im Rahmen der Krise und als aussergewöhnliche Massnahme Einnahmen für die Staatskasse zu schaffen.
Die frühere Rechtslage lebt wieder auf, jedoch mit zwei wichtigen Änderungen: Für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Spanien wurde ein Freibetrag von 300.000 Euro bezogen auf das selbst genutzte Eigenheim festgelegt; zusätzlich gilt ein Freibetrag von 700.000 Euro sowohl für beschänkt als auch für unbeschänkt Steuerpflichtige.
Aus diesem Grunde braucht ein Grossteil der Ausländer, die Grundeigentum in Spanien zu einem Wert von unter 700.000 Euro erworben haben, keine Steuern zu zahlen. Wenn Steuerpflicht besteht, richtet sich der Steuersatz nach dem Vermögenswert.
Es ist nicht auszuschliessen, dass weitere Änderungen in den nächsten Monaten bei der Vermögensteuer eingeführt werden.