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Endlich: One Stop Shop (MOSS) in der Mehrwertsteuer
09.2014
Ab dem 1. Januar 2015 können Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und elektronische Dienstleistungen, die ihre Leistungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten erbringen, vom neuen MwSt.-Erklärungssystem (Mini One Stop Shop, MOSS) profitieren. Dieses System ermöglicht es, nicht in jedem Mitgliedstaat separat eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Stattdessen genügt die Anmeldung und Abgabe in einem einzigen Mitgliedstaat, in dem sich das Unternehmen registriert.
Vor der Einführung benötigte ein Unternehmen, das in 15 EU-Ländern tätig war, 15 verschiedene Steuernummern, 15 unterschiedliche Finanzverwaltungen und 15 unterschiedliche Steuerformulare, mit entsprechend hohen Verwaltungskosten. Das System ist freiwillig, aber nach Wahl des Registrierungsmitgliedstaates ist die Entscheidung für das laufende und die zwei folgenden Steuerperioden verbindlich.
Durch MOSS ändert sich auch der Ort der Besteuerung: Die Leistungen werden stets am Sitz des Leistungsempfängers besteuert, einschließlich aller geltenden Rechnungsregeln, Befreiungen oder Steuersätze des Kundenstaates. Unternehmen müssen daher die Vorschriften aller Länder, in denen sie tätig sind, kennen, selbst wenn die Erklärung nur in einem Staat abgegeben wird. Insgesamt stellt MOSS eine teilweise Erleichterung dar, vor allem für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen, und ist ein wichtiger erster Schritt zur Vereinfachung der MwSt.-Verwaltung.
++ Veröffentlicht im Newsletter der deutschen Handelskammer in Spanien im Zusammenhang mit Neuheiten der Mehrwertsteuer ++
