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Abspaltung von Unternehmensbereichen zum Zwecke des Verkaufs unter Berücksichtigung der Verlustvorträge

Fragen zur Rückerstattung der spanischen Vorsteuer?

Restrukturierung einer bedeutenden deutschen Unternehmensgruppe durch Abspaltung der Geschäftszweige in Spanien ohne die kumulierten Verluste in Spanien zu verlieren.

Ein spanisches Unternehmen, das Bestandteil eines bedeutenden deutschen Motoren- und Maschinenbaukonzerns ist, verfügt über zwei Filialen in Spanien, mit denen es eine steuerliche Organschaft bildet. Die kumulierten Verluste belaufen sich auf mehrere Millionen Euro. Mit dem Ziel, die beiden unterschiedlichen Geschäftszweige zu trennen, um einen der beiden auf einen Investmentfonds zu übertragen, werden unterschiedliche Wege geprüft, um sicherzustellen, dass die kumulierten Verluste nicht verloren gehen.

Als eine mögliche Alternative wurde die Liquidation der spanischen Muttergesellschaft und Gründung zweier neuer Gesellschaften, jeweils für einen der beiden Geschäftszweige, untersucht. In einem solchen Falle erlaubt die spanische Gesetzgebung die Aufteilung der Verlustvorträge nach Maßgabe ihrer Entstehung auf die beiden neuen Gesellschaften, vorausgesetzt dass die Verluste nicht über Wertberichtigungen der Anteile der Tochterunternehmen auf die Muttergesellschaft der im Ausland erloschenen Gesellschaft übertragen worden sind. Da genau dies hier der Fall war, konnten die Verluste der erloschenen Gesellschaft schlussendlich auf keine der neu gegründeten Gesellschaften übertragen werden; abgesehen davon, dass die steuerliche Organschaft zwischen ihnen erloschen war.

Die andere Alternative bestand in der Abspaltung eines der Geschäftsbereiche von der spanischen Muttergesellschaft. In diesem Falle ist es nicht möglich, Verluste auf die neue Gesellschaft zu übertragen, unabhängig davon, ob die Anteile an der Muttergesellschaft abgewertet wurden oder nicht. Der Vorteil besteht darin, dass die kumulierten Verluste der spanischen Muttergesellschaft, von der ein Geschäftsbereich abgespalten wird, nicht betroffen werden. Günstig ist ebenfalls die Aufrechterhaltung der bereits bestehenden Konsolidierung in dem nicht abgespaltenen Geschäftsbereich.

Selbstverständlich sind diese Vorgehensweisen auf die Fälle beschränkt, die durch nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe vertretbar sind und Steueraufschübe bei Unternehmensumstrukturierungen rechtfertigen.

Schlussendlich mussten noch weitere Alternativen geprüft werden, um eine Struktur der Unternehmensgruppe in Spanien und Deutschland zu schaffen, die sie für den Erwerb durch einen Investmentfonds attraktiv machten. Da es sich um verbundene Unternehmen mit bedeutenden Verlusten handelte, musste notwendigerweise eine unabhängige Wirtschaftsprüfung durchgeführt werden.

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