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Konflikt zwischen Mehrwert- und Vermögensübertragungssteuer beim Verkauf von Solaranlagen
Wir beraten groβe Unternehmen, eben weil wir es nicht sind
Konflikt zwischen Mehrwert- und Vermögensübertragungssteuer beim Verkauf von Solaranlagen
07.2012
Im Rahmen einer Steuerprüfung bemerkte einer unserer Mandanten, dass der Käufer des gesamten Vermögens seiner spanischen GmbH, bestehend aus einem Grundstück und Solaranlagen – ein Geschäft, das laut dem Mehrwertsteuergesetz Art. 7.1 nicht der Mehrwertsteuer sehr wohl aber der Vermögensübertragungssteuer (ITP) unterliegt - lediglich die ITP bezüglich des Grundstücks, nicht aber bezüglich der Solaranlagen gezahlt hatte. Infolgedessen reklamierte das Finanzamt die Vorsteuer zuzüglich der entsprechende Strafe und Verzugszinsen.
Die ITP bereitet auch in einem anderen Fall Schwierigkeiten. Beim Verkauf von Solaranlagen: (Artikel 108) sieht das spanische Wertpapiergesetz eine Mehrwertsteuerbefreiung beim Verkauf von Geschäftsanteilen vor, fordert jedoch die Vermögensübertragungssteuer, wenn das Vermögen der Gesellschaften aus Immobilien besteht.
Seit Jahren ist daher strittig, ob es sich bei Solaranlagen um Immobilien handelt.
In einer Verwaltungsentscheidung vom 19.1.2009 wurde ursprünglich erklärt, dass es sich bei Solaranlagen um bewegliche Güter handelt. Der Schreck kam, als am 29.12.2009 eine Differenzierung zwischen nicht montierten Solaranlagen (bewegliche Güter) und Photovoltaikparks (mit bereits montierten Solaranlagen), die als Immobilien eingestuft wurden, erfolgte. Daraufhin ergingen weitere Entscheidungen (da die Finanzverwaltung die steuerliche Relevanz dieser Art von Geschäften erkannte), die diese Rechtsauffassung festigten (18.1.2010, 25.1.2010 und 23.4.2010).
Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Anfragen lediglich die Auffassung der Finanzverwaltung widerspiegeln und auf keinen Fall eine endgültige Meinung sind, die selbstverständlich nur einer konsolidierten Rechtsprechung entspringen kann, die sich in dieser Angelegenheit noch nicht herausgebildet hat. Demnach ist das Verhältnis Mehrwertsteuer und ITP in den Geschäften mit Solaranlagen sehr konfliktreich.
++Veröffentlicht im Newsletter der deutschen Handelskammer im Zusammenhang mit Neuheiten der Mehrwertsteuer++