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	Einschränkungen des Vorsteuerabzugs müssen Ausnahmen bleiben und verhältnismäßig sein
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Einschränkungen des Vorsteuerabzugs müssen Ausnahmen bleiben und verhältnismäßig sein
04.2014
Häufig begegnen wir erheblichen Einschränkungen beim Vorsteuerabzug. Ziel dieser Beschränkungen ist es, die Verwaltung der Steuer zu vereinfachen und mögliche Steuerhinterziehung zu verhindern. Leider wendet die Finanzverwaltung diese Regeln oft nicht gerechtfertigt oder unverhältnismäßig an, wodurch das grundlegende Prinzip der Neutralität der Mehrwertsteuer verletzt wird. Dies bedeutet, dass die Vorsteuer niemals eine Kostenbelastung für den Unternehmer darstellen darf.
Glücklicherweise setzen Gerichte diesen Tendenzen Grenzen. In einem Urteil vom 23. Dezember 2013, das sich auf eine Entscheidung des EuGH (C-177/99) stützt, entschied die spanische Nationale Berufungsinstanz (Audiencia Nacional), dass Unternehmen nicht daran gehindert werden dürfen, die Notwendigkeit von Aufwendungen für Unterkunft, Restaurants und Veranstaltungen nachzuweisen. Die automatische Nichtabzugsfähigkeit würde die Funktionsweise der Mehrwertsteuer unverhältnismäßig einschränken. Entscheidend ist, dass stets eine Einzelfallprüfung durchgeführt wird.
++ Veröffentlicht im Newsletter der deutschen Handelskammer in Spanien im Zusammenhang mit Neuheiten der Mehrwertsteuer ++
