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Beispiele zur Mehrwertsteuer zwischen Spanien und Deutschland

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Beispiele zur Mehrwertsteuer zwischen Spanien und Deutschland

06.2014

Besonders hervorzuheben sind zwei Entscheidungen der spanischen Finanzverwaltung vom 15. Februar 2011 und 7. März 2011, die den Handel zwischen Spanien und Deutschland betreffen: Ein deutsches Unternehmen kauft Waren von einem spanischen Unternehmen, wobei sich die Waren in Spanien befinden. Nach dem Kauf verbleiben die Waren vorübergehend in Spanien, bevor sie weiterverkauft werden. Bei dem ersten Verkauf erhält das deutsche Unternehmen eine spanische Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die deutsche Firma kann dabei entweder ihre deutsche oder eine spanische Steuernummer (NIF) verwenden.

Verkauft das deutsche Unternehmen die Waren später an ein spanisches Unternehmen, erfolgt der Verkauf unter der spanischen NIF ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, da das deutsche Unternehmen wahrscheinlich nicht in Spanien ansässig ist. Der spanische Käufer führt die Steuer mittels Reverse-Charge-Verfahren ab.

Verkauft das deutsche Unternehmen die Waren hingegen an ein nicht-spanisches Unternehmen und verbleiben die Waren in Spanien, erstellt der Käufer die Rechnung unter seiner spanischen NIF, ebenfalls ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. In all diesen Fällen handelt es sich nicht um innergemeinschaftliche Lieferungen, da kein grenzüberschreitender Transport erfolgt, sondern lediglich innerstaatliche Lieferungen. Fazit: Eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ist daher nicht zwingend erforderlich.

++ Veröffentlicht im Newsletter der deutschen Handelskammer in Spanien im Zusammenhang mit Neuheiten der Mehrwertsteuer ++

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