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Verträge mit Vereinbarung der Übernahme steuerlicher Lasten und Konflikte bei der Umsatzsteuerweitergabe

Fragen zur Rückerstattung der spanischen Vorsteuer?

Verträge mit Vereinbarung der Übernahme steuerlicher Lasten und Konflikte bei der Umsatzsteuerweitergabe

04.2015

Es ist üblich, dass in Kauf- oder Dienstleistungsverträgen vereinbart wird, dass der Käufer sämtliche steuerlichen Kosten trägt. Im Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs vom 19. Januar 2015 wurde geprüft, inwieweit ein solcher Vertrag gegen die Regelungen zur Umsatzsteuerweitergabe verstößt, die vorschreibt, dass die Umsatzsteuer vom Verkäufer nicht später als ein Jahr nach der Leistung an den Käufer weitergegeben werden darf.

Im konkreten Fall ging es um den Verkauf von Wohnungen eines Ministeriums, bei dem eine entsprechende Klausel aufgenommen wurde. Die Käufer zahlten fälschlicherweise die Grunderwerbsteuer (ITP) statt der MwSt. Der Verkäufer forderte nachträglich die MwSt. ein.

Der Oberste Gerichtshof entschied: Der Käufer ist zur Zahlung der MwSt. verpflichtet, da die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag und nicht aus der Steuergesetzgebung resultiert. Die Regelungen zur Weitergabe der MwSt. sind hier nicht anwendbar. Solche Klauseln führen häufig zu Konflikten, insbesondere wenn zuvor unklar war, welche Steuer auf die Transaktion anzuwenden ist (ITP vs. MwSt.).

++ Veröffentlicht im Newsletter der deutschen Handelskammer in Spanien im Zusammenhang mit Neuheiten der Mehrwertsteuer ++

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