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Konflikte bei der Anwendung der Anti-Missbrauchsregelungen im Mehrwertsteuerrecht

The economy goes global but taxes stay national

Konflikte bei der Anwendung der Anti-Missbrauchsregelungen im Mehrwertsteuerrecht

03.2015

Am 12. November 2014 entschied der spanische Oberste Gerichtshof über die Anwendung der Anti-Missbrauchsvorschriften im Bereich der Mehrwertsteuer. Gegenstand war ein Unternehmen, das ein Krankenhaus betreibt – eine umsatzsteuerbefreite Tätigkeit. Um die Vorsteuer auf Bau- und Erweiterungskosten des Krankenhauses geltend machen zu können, wurde die Bauleistung auf ein anderes Unternehmen derselben Gruppe übertragen. Die Finanzverwaltung verweigerte die Vorsteuererstattung mit der Begründung, dass es sich um Missbrauch und Scheinhandlungen handele, da das bauausführende Unternehmen angeblich nur fiktiv existierte.

Der Oberste Gerichtshof prüfte das Konzept der Scheinhandlung (Simulation) sowie den Zusammenhang mit dem Prinzip der Wahlfreiheit und unternehmerischen Freiheit. Dabei wurden verschiedene EuGH-Entscheidungen herangezogen (Halifax, Weald Leasing). Ergebnis: Die Finanzverwaltung und der Oberste Gerichtshof waren strenger als die Rechtsprechung des EuGH, indem sie die Existenz der Baugesellschaft und Eigentümerfirma als nicht gültig betrachteten. Zusätzlich war die Verhängung einer Sanktion für die Verweigerung der Vorsteuererstattung nicht rechtmäßig, was sogar zu einer abweichenden Meinung innerhalb des Gerichts führte. Fazit: Die Anwendung der Anti-Missbrauchsvorschriften bleibt selbst nach der neuen Ley General Tributaria (LGT) in der Praxis hoch problematisch und konfliktträchtig.

++ Veröffentlicht im Newsletter der deutschen Handelskammer in Spanien im Zusammenhang mit Neuheiten der Mehrwertsteuer ++

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